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Herzlich willkommen beim Kartclub Kerpen-Manheim
Streckenregeln des Kart-Club Kerpen

                  1.     Abwaschen von Karts mit Reinigungsmitteln, Benzin, Kaltreiniger oder ähnlichen Stoffen ist auf dem gesamten Kartbahngelände verboten.
 
           2.     Das Ölen der Ketten hat so zu erfolgen, dass kein Öl auf den Boden tropft. Eine öl- und wasserdichte Plane ist im kompletten Fahrerlager unter jedes Kart, an dem Arbeiten durchgeführt werden, unterzulegen.
 
           3.     Betanken der Karts ist nur auf dem dafür vorgesehenen Tankplatz erlaubt.
 
           4.     Jeder Teilnehmer ist für die sachgemäße Entsorgung seiner Abfälle selbst verantwortlich. Entsorgung von Öldosen, Öllappen, ölhaltigen Ersatz- und Reparaturteilen hat in die dafür vorgesehenen Behälter zu erfolgen. Abgefahrene Kartreifen müssen von jedem Fahrer vorschriftsgemäß und unter Beachtung der Richtlinien (nicht in normalen Müll) entsorgt werden.
 
           5.     Das Kochen mit offener Flamme im Fahrerlager ist wegen Explosionsgefahr nicht erlaubt.
 
           6.     Das Einfahren zur Strecke bzw. das Befahren zur Strecke hat ohne Behinderung anderer Teilnehmer und in angepasstem Tempo zu erfolgen. Die Geschwindigkeit eines Karts in der Boxengasse muss jederzeit angemessen sein.Der Fahrer darf sich nicht entgegen der Fahrtrichtung auf der Rennstrecke und in der Boxengasse bewegen, außer es ist unbedingt nötig, um eine gefährliche Situation zu vermeiden.
 
           7.     Jeder Fahrer ist verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zur Geräuschdämpfung vorzunehmen. In den Klassen KZ 1 und KZ 2 sind ausschließlich die vom DMSB vorgeschriebenen Auspuffendtöpfe zugelassen.Für die Klassen Mini gilt ein maximal zulässiger Geräuschwert von 92 dB(A)Der maximal zulässige Geräuschwert für alle anderen Kartklassen beträgt 95 dB(A). Bei Aufleuchten der roten Ampel/Lampe hat der betroffene Fahrer ohne Aufforderung die Strecke zu verlassen und die Lärmquelle zu beseitigen.
 
           8.     Fahren ohne Führerschein mit zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen, insbesondere aber mit nicht zugelassenen Fahrzeugen (E-Scooter) ist auf dem gesamten Kartbahngelände verboten. Die Benutzung von Fahrrädern, Rollschuhen u. ä. hat im Schritttempo zu erfolgen.
 
           9.     Gelbe Flaggen geschwenkt oder stillgehalten bedeuten: Gefahr, langsam fahren, Überholverbot. Geschwindigkeitsreduzierung vor Gefahrenstellen (Ausfällen usw.) ist dem nachfolgenden Fahrer durch deutliches Heben der Hand kenntlich zu machen.
Rote Flagge (geschwenkt): Trainingsunterbrechung; die Teilnehmer fahren unverzüglich und unter größter Vorsicht in die Boxengasse. Überholverbot!
 
        10.     Das Betreten der Bahn ist für Helfer, Betreuer und Besucher verboten.
 
        11.     Anhalten auf der Strecke ist verboten. Bei Defekt bzw. Ausfall ist das Fahrzeug unverzüglich von der Strecke zu entfernen. Wird bei einem Defekt oder Unfall Hilfe benötigt, muss sich der Helfer/Betreuer des Fahrers beim Bahnwacht melden, bevor er die Bahn betritt.
 
        12.     Die Fahrer müssen zu jeder Zeit die Rennstrecke benutzen. Zur Vermeidung von Zweifeln gilt: die weißen Linien, welche die Streckenbegrenzungen definieren, werden als Teil der Strecke angesehen, nicht jedoch die Kerbs. Wenn ein Kart aus irgendwelchen Gründen von der Strecke abkommt, darf der Fahrer auf die Strecke zurückfahren. Dies darf jedoch nur dann erfolgen, wenn kein anderer Fahrer gefährdet oder behindert wird.
 
        13.     Sicherheitsbestimmungen:
Fahrer der Altersklasse 8 - 13: das Tragen einer Sicherheitsweste und einer Halskrause ist vorgeschrieben.
Klasse Mini: die Sicherheitsausrüstung am Kart muss denen des DMSB der Klasse Mini entsprechen.
 
        14.     Es dürfen nur Karts auf der Strecke fahren, deren maximaler Gesamt-Hubraum des Motors/der Motoren 125 ccm nicht überschreiten. Es sind nur Motoren zulässig, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
- zugelassen von einem DMSB-Trägerverein, dem DSMB oder der CIK-FIA
- Motoren-Leistung bis max. dem Niveau der CIK-Klasse KZ/KZ2
 
Ebenso sind nur Chassis zugelassen, die von CIK/FIA/FMK/DMSB-anerkannten Chassis-Herstellen in Serie gefertigt werden oder wurden.
- Einsteiger, kleines Chassis :Mini, Bambini (Waterswift), Rotax Micro Max, ROK Mini (8 - 13 Jahre)
- Rotax Mini Max (10 - 13 Jahre)
- Einsteiger, großes Chassis : Rotax Mini Max, ROK GP (ab 10 Jahren)
- Junioren: X30 Junior, Rotax Junior Max, OK-Junior, ROK GP Junior (ab 12 Jahren)
- Senioren X30 Senior, Rotax Max, OK, ROK GP Senior (ab 14 Jahren)
- KZ2, Rotax Max DD2, ROK Shifter (ab 15 Jahren)
Das Mindestalter für Getriebeklassen beträgt 15 Jahre (Jahrgangsregelung) Es gilt die Jahrgangsregelung, d.h.
Geburtstag im betreffenden Kalenderjahr 01.01.-31.12.
 
Die Zulassung weiterer Kart-Klassen kann nur über eine schriftliche Anfrage und mit Zustimmung des KCK erfolgen.
 
        15.     Für die Teilnahme am Training ist folgende Fahrerausrüstung vorgeschrieben:
-      Schutzhelm (Integralhelm), mit wirksamem Augenschutz, zugeschnallt, mit anerkannter und gültiger Norm des DMSB oder der CIK/FIA. Weiterhin sind auch Schutzhelme gem. der DMSB-oder der CIK/FIA-Normen bzw. -Standards mit Stand 2009 zulässig.
-      Kartsport-Fahrer-Overall gem. den Bestimmungen der CIK/FIA (auch mit abgelaufener Homologation)
-      Karthandschuhe, welche die Hände komplett bedecken
-      Kartschuhe oder feste Schuhe, welche bis über die Knöchel reichen
-      Sicherheitsweste, möglichst mit Zulassung des DMSB oder der CIK/FIA-Halskrause (Nackenstütze).
Das Tragen einer Sicherheitsweste ist in allen Kart-Kassen für alle Fahrer bis 15 Jahre (15.Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer wird das Tragen einer Sicherheitsweste empfohlen. Das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) ist in allen Kart-Klassen für alle Fahrer bis 13 Jahre (13. Geburtstag) vorgeschrieben. Für alle anderen Fahrer wird das Tragen einer Halskrause (Nackenstütze) empfohlen.
 
     16.        Die Karts dürfen nur in einem technisch einwandfreiem Zustand bei dem Training eingesetzt werden und müssen während des gesamten Trainingstages den Technischen Bestimmungen entsprechen.
 
     17.        Ab dem 01.01.2022 gilt nur noch eine zeitlich begrenzte Duldung von Zelten und LKW’s im Fahrerlager. Außerhalb von Veranstaltungen sind nur Zelte zugelassen, wenn diese abends wieder abgebaut und vom Grundstück des KCK entfernt werden. Gleiches gilt für Fahrzeuge jeder Art. Ausnahmen stellen die Wochenenden dar. Von Freitagmittag an dürfen feste Zeltaufbauten errichtet werden, sofern diese bis spätestens Sonntagabend vor dem Schließen der Kartbahn wieder abgebaut und aus dem Fahrerlager entfernt werden.
 
     18.        Wohnwagen und Wohnmobile dürfen nicht ins Fahrerlager und müssen auf dem KCK Campingplatz abgestellt werden.
 
     19.        Das Gelände des KCK ist mit Webcams ausgestattet. Die Webcambilder sind im Internet für jedermann abrufbar. Mit dem Betreten des Aufnahmebereichs geben Sie eine Einwilligung zur Aufnahme und zum Einstellen der Bilder und im Falle der Verweigerung der Einwilligung bitten wir Sie den Bereich nicht zu betreten.
 
 
Diese Regelungen erkennen Fahrer mit Abgabe der Nennung, Fremdfahrer mit Lösung der Tageskarte und Clubmitglieder mit Aufnahme in den Club an.
 
Bei Zuwiderhandlung gegen einen der o. g. Punkte kann die Bahnaufsicht ein Fahrverbot aussprechen. Bei Veranstaltungen erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann der Vorstand Bahnverbot aussprechen.
 
 
Kart-Club Kerpen
 
Der Vorstand